Projektabwicklung
Wichtige Informationen zur Kostenverrechnung und Stellenbesetzung:
- Die Rotationsstellen des IZKF sind in einer Wertigkeit nach Ä1/ Ä2 ausgebracht und können je nach Antrag auch halb besetzt werden. Bei ganzen Stellen muss für den Rotationszeitraum eine 100%ige, bei halben Stellen eine 50%ige Freistellung von der klinischen Tätigkeit erfolgen.
- Die Personalkosten des Rotanden trägt das IZKF. Für den Rotanden kann während des Zeitraums der Rotation ein klinischer Vertreter eingestellt werden; die Personalkosten des Vertreters trägt die Klinik.
Ablauf bei Genehmigung des Rotationsantrags durch den Vorstand:
- Die Geschäftsstelle des IZKF informiert den Antragsteller und die Personalabteilung.
- Übermittlung der Rotationsdaten an das IZKF mittels Stammblatt im IZKF (wird bei Genehmigung einer Rotationsstelle an den Antragsteller gesandt).
- Information der Personalabteilung durch die Geschäftsstelle des IZKF.
- Erstellung eines Rotationsberichtes durch den Antragsteller bis spätestens 6 Wochen nach Abschluss des Rotationsvorhabens, unaufgeforderte Übersendung an die IZKF-Geschäftsstelle auf Papier in einfacher Ausfertigung sowie in elektronischer Form.