Reisestipendien
Die Reisestipendien eröffnen Nachwuchswissenschaftlern des IZKF die Möglichkeit im In- oder Ausland wissenschaftliche fundierte Fragestellungen zu bearbeiten, wenn diese vor Ort nur schwer oder gar nicht geklärt werden können, wichtige Experimente durchzuführen oder neue Techniken und Methoden zu erlernen. Das Programm bietet aber auch die Möglichkeit, bestehende Kooperationen zu vertiefen oder neue Kooperationen zu initiieren.
Die Dauer der Reisestipendien ist dabei auf 3 Monate begrenzt. Eine Verlängerung des Reisestipendiums um weitere 3 Monate ist grundsätzlich möglich.
Die Vergabe erfolgt unterjährig durch den Vorsitzenden des IZKF auf der Grundlage eines wissenschaftlich begründeten Antrages im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen.
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein abgeschlossenes Studium. Ausnahme: Medizindoktorandinnen und -doktoranden des IZKF-Medizindoktorandenprogrammes, die eine experimentelle Doktorarbeit erstellen und eine Förderung durch ein Stipendium erhalten.
Die Kostenübernahme des IZKF ist auf nachgewiesene und angemessene Reisekosten beschränkt, der max. Betrag ergibt sich aus den DAAD-Aufenthaltspauschalen.
Laufzeit des Stipendiums | 3 Monate |
Kostenerstattungen |
Reisekosten Erstattung nachgewiesener Aufenthaltskosten, bis zum Maximalbetrag entsprechend der DAAD-Aufenthaltspauschalen |
Wer kann Reisestipendien nutzen?
Reisestipendien sind zugänglich für:
- Projektleiter des IZKF-Erstantragstellerprogramms und ELAN
- aktive Teilnehmer des Clinician Scientist Programms
- IZKF-Rotanden/Rotandinnen
- über das IZKF beschäftigte Doktoranden (Advanced Projects, Jochen-Kalden-Förderprogramm, Erstantragstellerprogramm, ELAN)
- Medizindoktoranden mit IZKF-Stipendium
Antragstellung Mitarbeitende Universitätsklinikum Erlangen
Einzureichende Unterlagen
Für die Beantragung eines Reisestipendiums sind folgende Unterlagen in der IZKF-Geschäftsstelle einzureichen und werden dann dem Vorsitzenden zur Genehmigung vorgelegt:
- Wissenschaftliche begründeter Antrag durch den Antragsteller (Techniken/Arbeiten müssen sich unmittelbar aus der Fragestellung des IZKF-Projektes ergeben)
- Lebenslauf
- Empfehlungsschreiben des Projektleiters bzw. Vorgesetzten
- Bestätigungsschreiben der aufnehmenden Einrichtung
- detaillierte Kostenaufstellung
- Dienstreiseantrag
Dienstreiseantrag
Für das Reisestipendium ist zudem ein Dienstreiseantrag (Dienstreiseantrag für Mitarbeitende mit gültigem Vertrag) notwendig. Dienstreiseanträge sind möglichst 4 Wochen, spätestens jedoch 14 Tage vor Antritt der geplanten Reise unter Verwendung des Dienstreiseantrags des Klinikums an die IZKF-Geschäftsstelle zu senden, können jedoch auch mit Antragstellung eingereicht werden.
Folgende Angaben auf dem Dienstreiseantrag sind notwendig:
- Zielort, Nr. des Teilprojekts
- Kostenaufstellung
- Unterschrift des Antragstellers mit Datum
- Unterschrift des Teilprojektleiter bei „Befürwortung (unmittelb. Vorgesetzter)“ und des Klinikdirektors/Institutsleiter bei „Genehmigung (zuständiger Vorgesetzter)“ mit Datum
- Angabe der IZKF-Finanzstelle: 29139005
Der Reiseantrag ist vom Antragsteller und dessen Teilprojektleiter und Klinikdirektor/Institutsleiter zu unterschreiben.
Antragstellung Externe (FAU-Beschäftigte, Medizinpromovierende)
Für die Beantragung eines Reisestipendiums sind folgende Unterlagen in der IZKF-Geschäftsstelle einzureichen und werden dann dem Vorsitzenden zur Genehmigung vorgelegt:
- Wissenschaftliche begründeter Antrag durch den Antragsteller (Techniken/Arbeiten müssen sich unmittelbar aus der Fragestellung des IZKF-Projektes ergeben)
- Lebenslauf
- Empfehlungsschreiben des Projektleiters bzw. Vorgesetzten
- Bestätigungsschreiben der aufnehmenden Einrichtung
- detaillierte Kostenaufstellung
Nach Genehmigung des Reisestipendiums stellt die IZKF-Geschäftsstelle eine Vereinbarung über das Reisestipendium aus, welche die Kostenerstattung regelt.