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IZKF-Graduiertenkolleg

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IZKF-Graduiertenkolleg

IZKF-Graduiertenkolleg

Das IZKF-Graduiertenkolleg bietet den im IZKF arbeitenden Doktoranden ein strukturiertes Ausbildungsprogramm und fördert die Vernetzung der Doktoranden untereinander auf vielfältige Weise.

 

Die Teilnahme ist für alle naturwissenschaftlichen Doktoranden (in IZKF-Projekten) verpflichtend, die nicht in ein alternatives strukturiertes Ausbildungsprogramm der Fakultät/ Universität eingebunden sind. Ebenfalls verpflichtend ist die Teilnahme für Doktoranden, die über ein IZKF-Stipendium für Medizindoktoranden gefördert werden. Weiter können Doktoranden als assoziiertes Mitglied aufgenommen werden.

 

Das IZKF-Graduiertenkolleg zielt auf die Vernetzung der Doktoranden, deren Ausbildung in methodischen Grundlagen und Soft Skills, die wissenschaftliche Selbstorganisation sowie auf fachübergreifende wissenschaftliche Einblicke ab.

Übersicht des Programms des IZKF-Graduiertenkollegs

Mentoringkommission

Die Betreuung der Doktorarbeit erfolgt durch eine vom Doktoranden zu benennende Mentoringkommission bestehend aus 3 Betreuern (davon mindestens eine/einer promotionsberechtigt; bei Dr. med. zwei promotionsberechtigte Betreuer), wobei mindestens ein Mitglied der Mentoringkommission einem anderen Lehrstuhl angehören soll. Rechte und Pflichten der/des Promovierenden und der Betreuerin/des Betreuers werden in einer Betreuungsvereinbarung niedergelegt. Die Treffen erfolgen nach folgendem Zeitplan:

  • Medizindoktoranden: initiales Treffen zu Beginn der experimentellen Arbeiten (Beginn Vollzeitforschung/Stipendium), Treffen nach Beendigung der experimentellen Arbeiten (Ende Vollzeitforschung/Stipendium), danach jährlich bis zur Einreichung der Promotion bzw nach Ablauf der 12 Monate (für diejenigen, die nach Mai 2022 aufgenommen wurden)
  • Naturwissenschaftliche Doktoranden: initiales Treffen, danach jährliche Treffen, zum Ende der Arbeiten

Über die Sitzungen der Mentoringkommission ist ein Protokoll anzufertigen. Beizufügen ist außerdem ein kurzer schriftlicher Bericht des Doktoranden über den Stand der Forschungsarbeit. Dieser soll auch eigene Publikationen und im Zusammenhang mit der Promotion eingeworbene Drittmittel enthalten.

Aktive Teilnahme an externen, überregionalen Tagungen

Die Doktorandinnen/Doktoranden müssen mindestens eine bzw. zwei Präsentation(en) (Poster oder Vortrag) auf unterschiedlichen externen, überregionalen Fachtagungen nachweisen.

Vorgegebene Anzahl an Präsentationen:

Dr. med.: mindestens eine aktive Teilnahme insgesamt

Dr. rer. nat. / Dr. rer. biol. hum.: mindestens zwei aktiven Teilnahmen insgesamt

Jour Fixe

Der Jour Fixe findet einmal monatlich über eine Dauer von jeweils 1,5 bis 2 Stunden statt. Im Rahmen des Seminars tragen jeweils vier bis sechs Doktoranden vor.
Vortragsthemen sind in aufeinanderfolgenden Zyklen:
  • Vorstellung der Doktorarbeitsprojekte
  • Vertiefende Vorstellung spezifischer Methoden der Arbeit
  • Interessante neue Methoden anhand der Fachliteratur und Testläufe der Promotionsvorträge

Der doktorandenorganisierte Jour Fixe ist thematisch aufgeteilt in die vier Bereiche Neurowissenschaften, Onkologie, DigIT und Immunologie, Nephrologie und Herz-Kreislauferkrankungen.

 

Vorgegebene Anzahl an Teilnahmen:
Dr. med.: mindestens 6 Teilnahmen insgesamt
Dr. rer. nat./Dr. rer. biol. hum.: mindestens 6 Termine pro Jahr über die Dauer der Promotion  (3 J.)

Sie sind verpflichtet Ihr Projekt 1x pro Jahr zu präsentieren.

Gastsprecherseminare

Die Promovierenden müssen an lokal organisierten Gastsprecherseminaren teilnehmen. Dabei steht es den Doktorandinnen/Doktoranden frei, aus dem lokalen Angebot an Gastsprecherseminaren selbst zu wählen. Über die zu absolvierende Zahl entscheidet das Leitungsgremium.

Zur Erfüllung des Ausbildungsmoduls „Gastsprecherseminare“ beachten Sie bitte folgendes: Gastsprecherseminare sind Vorträge renommierter Wissenschaftlern anderer in- und ausländischer Institutionen. Sie werden öffentlich angekündigt.

Vorgegebene Anzahl an Gastsprecherseminaren:
Dr. med.: mindestens 10 Teilnahmen insgesamt
Dr. rer. nat. / Dr. rer. biol. hum.: jährlich mindestens 10 Teilnahmen über die Dauer der Promotion (3 J.)

Weiterbildungsveranstaltungen

Pro Ausbildungszeitraum ist durch das Leitungsgremium die Anzahl an fachspezifischen oder fachübergreifenden Weiterbildungsveranstaltungen festgelegt, die für den Erwerb des Zertifikats verpflichtend absolviert werden müssen, darunter eine Weiterbildung im Bereich „Gute Wissenschaftliche Praxis“. Weitere an der FAU (insb. durch Life@FAU, FAU-GZ) und an dem Universitätsklinikum angebotene Kurse können frei gewählt werden, wie z.B.:
  • Skills-Kurse (Scientific Writing, Rhetorik, etc.)
  • Laborpraktika zum Methodentraining
  • Besuch von Vorlesungen oder Seminaren (in Abstimmung mit Betreuungskommission)

 

Vorgegebene Anzahl an Weiterbildungen:
Dr. med.: insgesamt mindestens zwei Weiterbildungen
Dr. rer. nat. / Dr. rer. biol. hum.: insgesamt mindestens drei Weiterbildungen

Interner Retreat

Die Teilnahme der Doktorandinnen/Doktoranden an einem jährlichen internen Retreat ist vorgesehen. Die Doktorandinnen/Doktoranden sollen dabei ihre Projekte mittels Poster oder Vortrag präsentieren und diskutieren.

 

Vorgegebene Anzahl an Teilnahmen:
Dr. med.: mindestens eine Teilnahme insgesamt
Dr. rer. nat. / Dr. rer. biol. hum.: jährlich eine Teilnahme

Öffentlichkeitsarbeit

Doktorandinnen/Doktoranden engagieren sich im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Diese soll durch mind. eine aktive Beteiligung abgebildet werden, wie z.B. der Partizipation an der Langen Nacht der Wissenschaften, einem Schulprojekt, an einem Online-Beitrag oder an einem Beitrag für die breite Bevölkerung. Es sollte es sich dabei um die Kommunikation von wissenschaftlichen Inhalten handeln.

Publikationen

Es wird erwartet, dass die Doktorandin/der Doktorand zum Ende der Promotion mindestens eine Co-Autorschaft in einem angesehenen Journal nachweisen können.

 

Universitätsklinikum Erlangen
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