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Antragstellung

Anne Reichel

  • Telefon: +49 9131 85-46843
  • E-Mail: anne.reichel@uk-erlangen.de

Download

  • Richtlinien zur Anschubfinanzierung

Link zum Tool

  • ELAN-Tool

Termine

  • Jun 14
    13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
    ELAN-Kommission
     
  • Jul 15
    Ganztägig
    Deadline Synergy-Grants
     
  • Sep 06
    13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
    ELAN-Kommission
     
  • Nov 29
    13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
    ELAN-Kommission
     

Anschub- oder Pilotfinanzierung

Anträge werden über das Online-Portal an den Sprecher der Anschubfinanzierung, Prof. Dr. André Reis, gerichtet und können jederzeit von allen promovierten Mitarbeitern der Medizinischen Fakultät eingereicht werden. Die Promotion ist Voraussetzung für eine Antragstellung und muss formal abgeschlossen sein.

Fördermittel stehen primär Antragstellenden zur Verfügung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 38. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mutterschutz-, Erziehungs- bzw. Pflegezeiten schieben die Altersgrenze hinaus. Davon ausgenommen sind neuberufene Professorinnen und Professoren ohne Leitungsfunktion, die altersunabhängig eine Anschubfinanzierung beantragen können, in der Regel innerhalb der ersten zwei Jahre nach Amtsantritt. Darüber hinaus verfügbare Mittel stehen auch für Antragstellende jenseits der Altersgrenze zur Verfügung.

Folgeanträge von bereits bewilligten Projekten können nicht gestellt werden. Eine gleichzeitige Förderung durch die Marohn-Stiftung oder im Erstantragsteller-Programm ist nicht möglich. Beantragt werden können Personalkosten (1 Stelle für einen Doktoranden oder einen Technischen Mitarbeiter) sowie Sachmittel- und Tierhaltungskosten bis zu 15 T€. Abweichungen innerhalb dieses Förderrahmens sind besonders zu begründen. Die Laufzeit des Projektes muss auf ein Jahr begrenzt sein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien.

Wird aus einem ELAN-Projekt heraus während der Projektlaufzeit ein Antrag auf Drittmittel bei einer anerkannten externen Fördereinrichtung mit Begutachtungsverfahren gestellt, so erhält das Projekt einen Bonus für Personal-, Sach- und Investitionsmittel über ein Drittel der Fördersumme (max. 20 T€). Diese Bonusmittel sind innerhalb von 6 Monaten zu verausgaben, anderenfalls fließen sie zurück.

Im Rahmen eines ELAN-Antrages können klinisch tätige Ärztinnen und Ärzte zusätzlich mit dem ELAN-Antrag eine Rotationsstelle beantragten. Es gelten die Regularien des IZKF und die Förderentscheidung der Rotationsstelle erfolgt unabhängig vom Projekt durch den IZKF-Vorstand.

Damit die Diskussion der Anträge in der Vergabekommission sorgfältig vorbereitet werden kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung mindestens acht Wochen vor der nächsten ELAN-Sitzung erforderlich. Weitere Faktoren, wie eine externe Begutachtung oder allgemeine Ferienzeiten, können die Bearbeitungszeit verlängern. Inhaltliche Rückfragen zu einem Projektantrag müssen von den Antragstellern innerhalb der gesetzten Frist nach der jeweiligen Sitzung beantwortet werden. Um die Antragstellung zu vereinheitlichen, hat die Kommission einen Musterantrag beschlossen, der für alle Antragsteller verbindlich ist. Der Antrag (sowie Lebenslauf und Liste der Originalpublikationen) muss in englischer Sprache gestellt werden. Bitte verwenden Sie für das Befürwortungsschreiben ebenfalls die Vorlage.

Zwischenfinanzierung/ Brückenprojekte

Anträge werden über das Online-Portal an den Sprecher der Anschubfinanzierung, Prof. Dr. André Reis, gerichtet und können jederzeit von allen promovierten Mitarbeitern der Medizinischen Fakultät eingereicht werden. Die Promotion ist Voraussetzung für eine Antragstellung und muss formal abgeschlossen sein.

Brückenprojekte dienen der zeitlich limitierten Überbrückung einer prekären Situation. Die Förderobergrenze beträgt für Personal- und Verbrauchsmittel max. 50 T€ (die Neueinstellung von Personal, insbesondere von Doktoranden ist nicht vorgesehen) bei einer Laufzeit von ca. 6 Monaten. Antragstellende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 38. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können stattdessen auch die Finanzierung der eigenen Stelle für max. 6 Monate zu 100 % bzw. für max. 12 Monate zu 50 % beantragen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein externer Drittmittelantrag zur Weiterfinanzierung der Stelle (als eigene Stelle oder ad personam beantragte Postdoc-Stelle) eingereicht wurde. Bei erfahrenen, eigenständig forschenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern jenseits der Altersgrenze ist die Wahrung der Kontinuität der Arbeitsgruppe in einer Notlage (abgelehnter Drittmittelantrag) und bei guter Aussicht auf zeitnahe Einwerbung neuer externer Drittmittel das Ziel. Bei Brückenprojekten ist die Inanspruchnahme von zentralen Mitteln aus dem Reise-, Publikations- und High-Tech-Pool des IZKF nicht möglich. Ebenso gilt die Bonusregelung für Brückenprojekte nicht.

Damit die Diskussion der Anträge in der Vergabekommission sorgfältig vorbereitet werden kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung mindestens acht Wochen vor der nächsten ELAN-Sitzung erforderlich. Weitere Faktoren, wie eine externe Begutachtung oder allgemeine Ferienzeiten, können die Bearbeitungszeit verlängern. Inhaltliche Rückfragen zu einem Projektantrag müssen von den Antragstellern innerhalb der gesetzten Frist nach der jeweiligen Sitzung beantwortet werden. Um die Antragstellung zu vereinheitlichen, hat die Kommission einen Musterantrag beschlossen, der für alle Antragsteller verbindlich ist. Bitte verwenden Sie für das Befürwortungsschreiben ebenfalls die Vorlage. Der Antrag muss in englischer Sprache gestellt werden.

Synergy-Grants

Für die Beantragung der Synergy-Grants müssen der Antrag und die Kalkulation der Sachmittel zusammen mit den Research Profiles der Antragsteller eingereicht werden. Die Einreichung von Anträgen auf Einrichtung von Synergy-Projekten ist zweimal pro Jahr möglich; die Deadline ist jeweils der 15.01. und 15.07. eines Jahres.

Damit die Diskussion der Anträge in der Vergabekommission sorgfältig vorbereitet werden kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung mindestens acht Wochen vor der nächsten ELAN-Sitzung erforderlich. Weitere Faktoren, wie eine externe Begutachtung oder allgemeine Ferienzeiten, können die Bearbeitungszeit verlängern. Inhaltliche Rückfragen zu einem Projektantrag müssen von den Antragstellern innerhalb der gesetzten Frist nach der jeweiligen Sitzung beantwortet werden. Um die Antragstellung zu vereinheitlichen, hat die Kommission einen Musterantrag beschlossen, der für alle Antragsteller verbindlich ist. Der Antrag muss in englischer Sprache gestellt werden.

Eine Laufzeitverlängerung von Synergy-Projekten ist ausgeschlossen.

Hinweis für Antragstellende: Die Federführung bei Synergy-Projekten muss in der Medizin liegen muss, es können maximal die Hälfte der (Mit-)antragstellenden auch aus Einrichtungen außerhalb der Medizinischen Fakultät kommen. Dabei können Antragsstellende aus Einrichtungen anderer Fakultäten der FAU eine finanzielle Förderung erhalten. Außeruniversitäre Einrichtungen (MPI, MPZ, Helmholtz, etc.) können nur ohne finanzielle Förderung beteiligt werden.

FAQs

für Anschub- oder Pilotfinanzierung und Zwischenfinanzierung/ Brückenprojekte

Ab welcher Antragssumme wird ein externer Gutachter hinzugezogen?

Ab einer Antragssumme von 20.000 EUR ist die Konsultation eines externen Gutachters obligat, unter 20.000 EUR entscheidet der interne Berichterstatter, ob ein Gutachten benötigt wird.

Müssen immer vier externe Gutachter eingetragen werden?

Ja. Es müssen vier habilitierte Gutachter aus dem deutschsprachigen Raum benannt werden, von denen mindestens zwei einer universitären Einrichtung angehören müssen. Die Nennung der Gutachter erfolgt unabhängig von der beantragten Fördersumme. Die externen Gutachter dürfen nicht Mitglied der FAU sein.  Die vorgeschlagenen Gutachter dürfen keine enge Verbindung mit der Gruppe des Antragstellers haben (keine ehemaligen Kollegen, Projektpartner, gemeinsame Publikationen).

Muss ich bei den externen Gutachtern rückfragen?

Nein. Das übernimmt die Geschäftsstelle.

Kann ich zwei Anträge parallel einreichen?

Nein. Die finanziellen Mittel sind begrenzt, und es können nicht alle Anträge bewilligt werden. Insbesondere soll eine Kumulation von Fördermitteln auf einzelne Arbeitsgruppen weitgehend vermieden werden, um möglichst viele verschiedene Gruppen fördern zu können. Ausgenommen hiervon sind Synergie-Projekte.

Gibt es einen bestimmten Zeitpunkt, zu dem ein Antrag eingereicht werden muss?

Nein. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Damit die Diskussion der Anträge in der Vergabekommission sorgfältig vorbereitet werden kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung mindestens acht Wochen vor der nächsten ELAN-Sitzung erforderlich. Weitere Faktoren, wie eine externe Begutachtung oder allgemeine Ferienzeiten, können die Bearbeitungszeit verlängern.

Wann werde ich über eine Bewilligung/Ablehnung informiert?

Unmittelbar nach der Sitzung erhalten Sie eine E-Mail mit der Entscheidung. In der Regel erhalten Sie ein bis zwei Wochen danach eine ausführlichere Mitteilung.

Wie geht es nach der Bewilligung weiter?

Nach der jeweiligen Sitzung richtet die Fachabteilung Forschungsfinanzierung (Fe) eine Finanzstelle für das entsprechende Projekt ein. Die Finanzstelle entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsschreiben. Ab diesem Zeitpunkt kann über die Gelder verfügt werden. Zuständig für die Mittelbewirtschaftung ist die entsprechende Ansprechpartnerin in der Abteilung Forschungsfinanzierung (Fe).
Universitätsklinikum Erlangen
IZKF-Geschäftsstelle

Krankenhausstr. 12
91054 Erlangen
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