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FAU-Visiting Professor Programme

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FAU-Visiting Professor Programme

Anträge

  • Antragsvorlage FAU Visiting Professor Programme

Die Mittel aus dem Förderprogramm für internationale Gastwissenschaftler, welche die FAU erhält, werden für die Institute der Medizinische Fakultät und des Universitätsklinikums ebenfalls über das IZKF verteilt. Innerhalb des FAU-Visiting Professor Programme ist eine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten von internationalen Gastwissenschaftlern (d.h. derzeitige Einrichtung des Gastes befindet sich im Ausland) zum Zweck eines Forschungs- und/oder Lehraufenthalts für einen Aufenthalt zwischen 2 und 30 Tagen in Höhe von maximal 3.000 € möglich. Bedingung ist dabei mindestens ein Vortrag, zu dem fakultäts- und IZKF-weit eingeladen wird.

  • alle berufenen Professoren und Professorinnen der Medizinischen Fakultät
  • sonstige Wissenschaftler mit beigefügtem Befürwortungsschreiben des Klinikdirektors/Institutsdirektors/Leiter der selbständigen Einrichtung

  • Internationale Reputation der Gastprofessorin bzw. des Gastprofessors
  • Reputation der Institution, an der die Gastprofessorin bzw. der Gastprofessor im Heimatland tätig ist
  • Relevanz der Forschungsarbeit der Gastprofessorin bzw. des Gastprofessors für die Forschungsschwerpunkte der Fakultät

  • Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten von internationalen Gastprofessoren/ innen (d.h. derzeitige Einrichtung des Gastes befindet sich im Ausland)
  • für einen Forschungs- und/ oder Lehraufenthalt (Mindestbedingung: Vortrag, zu dem fakultäts- und IZKF-weit eingeladen wird)
  • für eine Aufenthaltsdauer zwischen 2 und 30 Tagen

  • maximales Fördervolumen für Reise- und Übernachtungskosten des Gastprofessors 3.000 €
  • Beantragung der Teilnahme am FAU-Visiting Professor Programme, Abrechnung nach Genehmigung

 

Beantragung

Anträge können fortlaufend an die IZKF-Geschäftsstelle gerichtet werden.

Es kann eine Reise- und Aufenthaltspauschale gezahlt werden bzw eine Kostenübernahme von Flug- und Hotelkosten bis zur Höhe der bewilligten Pauschale.

 

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt über eine Drittmittelfinanzstelle, die durch die IZKF-Geschäftsstelle verwaltet wird. Im Falle einer Bewilligung sind die Abrechnung und alle Belege unter Verwendung des beigefügten FAU-Formulars an die IZKF-Geschäftsstelle zu senden.

Die Auszahlung erfolgt nach Ankunft an der FAU und mit Bestätigung des einladenden Professors. (Unterschrift auf Allonge) Die Dauer des Aufenthaltes ist durch Vorlage der Flugtickets nachzuweisen.

Reisekostenpauschale

Entfernung [km]Betrag [€]
< 10020
100 – 499180
500 – 1999275
2000 – 2999360
3000 – 3999530
4000 – 7999820
> 80001500

 

Aufenhaltspauschale

Tagespauschale = 160,00 € (wird für maximal für 10 Tage gezahlt)

 

 

Universitätsklinikum Erlangen
IZKF-Geschäftsstelle

Krankenhausstr. 12
91054 Erlangen
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