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Synergy Projekte

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Synergy Projekte

Dr. Sabrina Vollmar

  • Telefon: +49 9131 85-47763
  • E-Mail: sabrina.vollmar@uk-erlangen.de

Download

  • Richtlinien zur Anschubfinanzierung

Link zum Tool

  • IZKF-Antragstool FlexAP

Synergy Projekte

Synergy Projekte dienen zur Pilotfinanzierung für geplante Verbundprojekte.

Ziele der Synergy Förderung

Ziel der Synergy Förderung ist es, die konstituierende Arbeit für geplante Verbundprojekte zu unterstützen.

Antragstellung und Voraussetzungen

Synergy-Projekte können als Pilotfinanzierung für geplante Forschungsverbünde mit einem Volumen von max. 300 T€ pro Projekt von 3-6 Antragstellern aus mindestens drei unterschiedlichen Einrichtungen für eine Förderdauer von maximal 24 Monaten beantragt werden.

Für Antragsteller in Synergy-Projekten besteht keine Altersgrenze und keine Beschränkung auf Personen ohne Leitungsfunktion, jedoch muss die wissenschaftliche Selbstständigkeit jedes einzelnen Antragsstellers nachgewiesen sein. Eine Beteiligung einzelner Antragsteller ist auch bei bereits vorhandener IZKF-Förderung möglich.

Anträge für Synergy-Projekte sind über das neue IZKF-Antragstool (FlexAP) einzureichen. Bitte verwenden Sie die Antragsvorlagen des IZKF.

Die interne Vorbegutachtung koordiniert der Vorsitzende der ELAN-Kommission. Bei einer erfolgreichen internen Begutachtung erfolgt im zweiten Schritt die Begutachtung durch den Wissenschaftlichen Beirat des IZKF.

Ein besonderes Augenmerk der Gutachter liegt auf der Perspektive einer erfolgreichen Antragstellung eines Forschungsverbunds in näherer Zukunft (Forschergruppe, SFB, TRR, GRK, etc)

 

Fördervolumen

Personal,
Sachmittel- und Tierhaltungskosten
300 T€ (für Sach- und Personalkosten)
Laufzeit max. 24 Monate

 

Änderungshinweise

Bitte beachten Sie auch die wichtigen Änderungen im ELAN-Programm (22.09.2022/25.04.2023) bezüglich der Synergy Förderung.

Sehr geehrte Frau Professor,
sehr geehrter Herr Professor,
sehr geehrte Damen und Herren,

der IZKF-Vorstand hat auf Vorschlag der ELAN-Kommission wichtige Änderungen im ELAN-Programm des IZKF beschlossen:

  • Die Förderlinie ELAN wird mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet; künftig stehen pro Jahr 1,5 Mio. € zur Verfügung
  • Die ELAN-Förderung steht nachgeordnet auch für Antragstellende jenseits der Altersgrenze von 38 Jahren zur Verfügung, sofern nicht bereits eine anderweitige Projektförderung im IZKF vorliegt. Nachwuchswissenschaftler und Neuberufene genießen bei der Vergabe der Fördermittel weiterhin Vorrang. Die eigenständige Förderlinie Brückenprojekte wird eingestellt.
  • Das Fördervolumen der reguläre ELAN-Projekte (Einzelprojekte) ist künftig wie bei IZKF-Projekten auf eine Stelle (TA oder Doktorand mit 65%) und 15 T€ bei einer Förderung über (wie bisher) 12 Monate beschränkt; die strikte Obergrenze von 60 T€ entfällt dabei, jüngere Ärzte, die einen ELAN-Antrag stellen, können zusätzlich eine Rotationsstelle über 6 Monate Vollzeit oder 12 Monate Teilzeit beantragen
  • Für reguläre ELAN-Projekte wird ein Bonus über ein Drittel der Fördersumme (max. 20 T€) eingeführt, sofern innerhalb der regulären Projektlaufzeit ein Drittmittelantrag an eine externe Förderorganisation mit Begutachtungsverfahren gestellt wird. Die Bonusfrist (Zeitraum für die Verausgabung der Bonusmittel) beläuft sich auf 6 Monate.
  • der Zugang zu den Sonderprogrammen des IZKF wird für Projektleiter im ELAN-Programm erweitert, neben dem Reise- und Publikationspool können von Nachwuchswissenschaftlern künftig auch Reisestipendien beantragt werden
  • Es können neben den Einzelprojekten künftig auch Synergy-Projekte als Pilotfinanzierung für geplante Verbundprojekte mit einem Volumen von max. 300 T€ pro Projekt (Änderung von 200.000 Euro im April 2023) von 3-6 Antragstellern aus mindestens drei unterschiedlichen Einrichtungen beantragt werden. Für Antragsteller in Synergy-Projekten besteht keine Altersgrenze. Eine Beteiligung einzelner Antragsteller ist auch bei bereits vorhandener IZKF-Förderung möglich.

Die Neuregelungen gelten für alle neu einzureichenden Projekte. Für bereits eingereichte Projektvorschläge besteht eine Übergangsfrist bis längstens Ende 2022, in der noch die früheren Regelungen (insbesondere hinsichtlich des Antragsvolumens) Anwendung finden können.

Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Antragsvoraussetzungen für ELAN-Projekte:

Die Erlanger Anschub- und Nachwuchsfinanzierung (ELAN) dient der Förderung von Projekten insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses als Anschub-, Nachwuchs-, Pilot- und/ oder Zwischenfinanzierung über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten sowie zur Pilotfinanzierung für geplante Verbundprojekte über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Ziel der Anschubfinanzierung (ELAN) ist es, die Arbeit an einem wissenschaftlichen Projekt zeitlich begrenzt sicherzustellen:

(i) im Vorfeld geplanter Drittmittelprojekte (Anschubförderung),

(ii) für sich etablierende Arbeitsgruppen (Nachwuchsförderung),

(iii) für neue innovative Projekte (Pilotprojekte),

(iv) als Zwischenfinanzierung, wenn zwischen einzelnen Förderperioden zeitliche Lücken entstehen (Brückenfinanzierung) oder

(v) als Pilotfinanzierung für geplante Verbundprojekte (Synergy-Projekte).

Anträge können von promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ohne eigene Leitungsfunktion gestellt werden. Mindestens eine Erstautor-Originalpublikation in einem für das Fach anerkannten Peer-Review Journal wird vorausgesetzt. Fördermittel stehen primär Antragstellenden zur Verfügung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie neuberufenen Professorinnen und Professoren ohne Leitungsfunktion (in der Regel innerhalb der ersten zwei Jahre nach Amtsantritt). Mutterschutz-, Erziehungs- bzw. Pflegezeiten schieben die Altersgrenze hinaus. Darüber hinaus verfügbare Mittel stehen auch für Antragstellende jenseits der Altersgrenze ohne eigene Leitungsfunktion zur Verfügung. Für Synergy-Projekte besteht keine Altersgrenze und keine Beschränkung auf Personen ohne Leitungsfunktion.

Zu jedem beliebigen Zeitpunkt kann nicht mehr als ein Antrag im ELAN-Programm gefördert werden. Eine gleichzeitige Förderung in einem anderen Projektförderinstrument des IZKFs oder durch die Marohn-Stiftung ist nicht möglich. Förderungen im ELAN- und im Erstantragstellerprogramm können jedoch nacheinander in Anspruch genommen werden. Von dieser Regel ausgenommen sind die Synergy-Projekte, die auch parallel zu einer anderen IZKF-Förderung beantragt werden können.

Antragstellende müssen spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung Beschäftigte des Universitätsklinikums Erlangen oder der FAU Erlangen-Nürnberg an einem Institut der Medizinischen Fakultät sein. Bei regulären ELAN-Projekten kann nur eine Person pro Antrag genannt werden, bei Synergy-Projekten müssen es 3-6 Antragstellende aus mindestens drei unterschiedlichen Einrichtungen sein.

Anträge für Einzelprojekte sind über das ELAN-Tool einzureichen; Anträge für Synergy-Projekte per E-Mail an die IZKF-Geschäftsstelle (izkf@fau.de). Ein fester Stichtag für die Einreichung von Projektvorschlägen für reguläre ELAN-Projekte besteht nicht. Die Einreichung von Anträgen auf Einrichtung von Synergy-Projekten ist zweimal pro Jahr möglich; die Deadline ist jeweils der 15.01. und 15.07. eines Jahres. Die Förderentscheidung für reguläre ELAN-Projekte trifft die ELAN-Kommission in ihren Sitzungen, in der Regel findet parallel zur internen eine externe Begutachtung statt. Die externe Begutachtung der Synergy-Projekte wird durch den Wissenschaftlichen Beirat des IZKF sichergestellt.

Die (neuen) Antragsvorlagen stehen auf der Homepage des IZKF (ELAN) zur Verfügung.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsstelle des IZKF (Frau Reichel -46843) gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Prof. Dr. M. Wegner

Vorsitzender des IZKF

Kontakt:
Dr. Katrin Faber
IZKF-Geschäftsstelle
Telefon 09131/ 85-46841
Fax 09131/ 85-35903
katrin.faber@uk-erlangen.de
www.izkf.med.fau.de

Universitätsklinikum Erlangen
IZKF-Geschäftsstelle

Krankenhausstr. 12
91054 Erlangen
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