Der Vorstand hat in seiner letzten Sitzung am 07.07.2026 weitere Einsparmaßnahmen beschließen müssen: in der ELAN Förderlinie muss die Antragstellung für Personen oberhalb der Altersgrenze (nach Vollendung des 38. Lebensjahres) vorübergehend ausgesetzt werden. Des Weiteren gilt ab sofort die Regelung, dass bereits im ELAN-geförderte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen nicht antragsberechtigt sind. ELAN-Anträge (von Antragstellenden bis zum 38. Geburtstag, die bisher in ihrer Karriere noch keine ELAN-Förderung erhalten haben) können wie gewohnt eingereicht werden.
Darüber hinaus möchten wir Sie informieren, dass derzeit keine weiteren Reisestipendien und Aufenthalte im IZKF Visiting Professor Programme finanziert werden können. Bereits bewilligte Anträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation sowie der Notwendigkeit, entsprechende Einsparmaßnahmen umzusetzen, ist dieser Schritt leider notwendig. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.
